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Dr. Tobias Constantin Haupt

Griechenplatz 12

81545 München

Telefon: 0179 / 68 333 22

E-Mail im Bildformat (dient als Spamschutz gegen Roboter):



Web: www.tobias-haupt.de


Verantwortlich nach § 55 Abs. 2 RStV:
Dr. Tobias Constantin Haupt

- Anschrift siehe oben -


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:

USt ID: DE 253 972 347


Für Dr. Tobias Constantin Haupt besteht eine gültige Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei der:

R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

Versicherungssumme: 3.000.000,00 Euro


Geltungsbereich: Weltweit, in USA und Canada 10.000 Euro Selbstbeteiligung bei Personenschäden


Foto: blende11 Fotografen, München


Haftungsausschluss:

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Urheberrecht

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Stand 18.12.2021 © Dr. Tobias Constantin Haupt. Alle Rechte vorbehalten.



AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 01. Januar 2022

Die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Dr. Tobias Constantin Haupt) basiert auf den Bedingungen eines Dienstvertrages. Ein Auftrag wird auf Basis eines Kostenvoranschlags mit Leistungsbeschreibungen erteilt. Zur Erreichung des Zieles der Zusammenarbeit sehen sich beide Vertragspartner in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis verbunden. Basis der Tätigkeit des Auftragnehmers bildet das Briefing durch den Auftraggeber. Wird das Briefing mündlich erteilt, ist darüber ein Briefingprotokoll bzw. schriftliches Angebot vom Auftragnehmer oder Auftraggeber zu fertigen.


Besprechungsprotokolle (Kontaktberichte)

Die an den Auftragnehmer übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen wird je nach Absprache der Auftragnehmer oder Auftraggeber ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellen und unverzüglich, auch per E-Mail, übermitteln. Diese Protokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.


Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.


Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

Vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form zu unterbreiten. Erfolgt sie mündlich, so soll sie in einem Besprechungsprotokoll festgehalten werden.


Gesamtprojekt - Pauschale

Je nach Projekt und nach vorheriger Absprache und Briefing erstellt der Auftragnehmer auch einen Kostenvoranschlag für ein Gesamtprojekt. Werden trotz Fertigstellung keine Nutzungsrechte in Anspruch genommen, muss die vereinbarte Vergütung geleistet werden.


Fremdkosten

Anfallende Fremdkosten für Kurierfahrten, Porto, Versand/Speditionskosten etc., die für die Durchführung eines Projekts notwendig sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.


Reisekosten und Reisezeiten

Werden auf Wunsch des Auftraggebers hin Reisen unternommen, so trägt der Auftraggeber die anfallenden Kosten, wie Stundenaufwand, Reisekosten und Spesen. Pro gefahrenem Kilometer stellt der Auftragnehmer Euro 0,50 in Rechnung.


Änderung oder Abbruch von Arbeiten

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit, bzw. bis zur Fertigstellung der angebotenen Leistungen, geschlossen. Das Vertragsverhältnis ist beiderseits ohne Frist jederzeit kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Im Falle einer Kündigung der Zusammenarbeit werden die bis dahin geleisteten Arbeiten des Auftragnehmers dem Auftraggeber übergeben und der bis dahin entstandene Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Lieferanten des Auftragnehmers, freigestellt.


Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werdenden Informationen und sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, die Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.


Sektenpassus

Die Arbeiten von Dr. Tobias Constantin Haupt beruhen auf einer wissenschaftlichen, markt- und praxisorientierten Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziere ich mich auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehne jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab.


Gewährleistung und Haftung

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstigen Leistungen und nicht ein Erfolg. Alle Ausarbeitungen sind vor Benutzung vom Auftraggeber zu prüfen und freizugeben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für einen Markterfolg, für die Richtigkeit der Unterlagen und für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten oder etwaige Rechte Dritter. Dies gilt auch für Folgeschäden. Dr. Tobias Constantin Haupt haftet nicht für die Folgen von inhaltlichen Entscheidungen und gegenüber Forderungen von Dritten, die aufgrund des gemeinsam getragenen Prozesses entstehen.


Stornierung

Der Auftragnehmer berechnet für Absagen mehr als acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des anfallenden Honorars als Stornokosten, für Absagen innerhalb von acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90%. Dies gilt auch bei Verschiebungen von Terminen oder für Ausfälle aufgrund nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl.


Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Berater nicht zu verantwortenden Umständen nicht eingehalten werden, sind der oder die Berater/Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.


Datenübergabe und Aufbewahrungspflichten

Nach Fertigstellung der einzelnen Leistungen bzw. des Gesamtprojektes werden dem Auftraggeber alle Daten auf einem Datenträger und sonstige Materialien, wie zum Beispiel Originalvorlagen, zur Sicherung übergeben. Damit wird der Auftragnehmer von seiner Aufbewahrungspflicht befreit. Der Aufwand für die Datenerstellung und -übergabe wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Alle von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber hergestellten Daten werden zusätzlich von dem Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufbewahrt. Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe oder Ähnliches, kann der Auftragnehmer sofort vernichten.


Vorauskasse

Die Erarbeitung eines Auftrages im Unternehmen des Auftragnehmers erfordert Zeit und Anlaufkosten. Aus diesem Grund ist nach Auftragserteilung eine Vorauskasse in Höhe von 20 Prozent des Gesamtauftrages notwendig, wenn die Auftragssumme höher als 5.000 Euro netto ist. Nach Eingang der Zahlung wird der Auftragnehmer gemäß dem Zeitplan umgehend mit der Ausarbeitung beginnen. Verzögert sich die Zahlung, kann es zu Verschiebungen des Zeitplanes durch andere Aufträge kommen.


Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der gesamten Leistungen oder Teilleistungen. Die Zahlung ist ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungseingang fällig. Bei Zahlungsverzug behält der Auftragnehmer sich vor, den gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Skontoabzug ist nicht zulässig. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.


Erfüllungsort ist der des Auftragnehmers

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung eines Auftrages vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.